BR III
Mitbestimmung des Betriebsrates in sozialen Angelegenheiten
Das Seminar richtet sich besonders an Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die die Seminare BR I und BR II bereits besucht oder einen entsprechenden Wissensstand in der praktischen Betriebsratsarbeit erworben haben. In diesem Seminar geht es insbesondere um die „Königsdisziplin“ der Betriebsräte. Im Bereich der echten Mitbestimmung hat der Betriebsrat die Möglichkeit, (sogar gegen den Willen des Arbeitgebers) verbindliche Regeln im Betrieb aufzustellen und so die betriebliche Praxis entscheidend mitzugestalten.
Inhalte werden u. a. sein:
• Mitbestimmung des Betriebsrates in sozialen Angelegenheiten
• Die wichtigsten Gegenstände der Mitbestimmung nach § 87 BetrVG (z. B. Verkürzung oder Verlängerung der Arbeitszeit, Urlaubsregelungen, betriebliche Lohngestaltung, Eckpunkte betrieblicher Regelungen)
• Anwendung und Geltung von Betriebsvereinbarungen
• Besonderheiten der erzwingbaren Mitbestimmung
• Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrates
• Einigungsstelle und gerichtliches Verfahren
• Verhandlungs- und Gesprächsführung
• Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrates

Termine
17.03. – 19.03.2021 (Mi. – Fr.)
03.11. – 05.11.2021 (Mi. – Fr.)
Uhrzeit
09:00 – 16:30 Uhr
(täglich)
Ort
Gemeinschaft Jugend, Erholung und Weiterbildung e. V.
Am Pichelssee 45
13595 Berlin
Kosten
250 € pro Tag (incl. Verpflegung)
Freistellung nach § 37 Abs. 6 BetrVG möglich
Hinweis
Übernachtung für 64 €/Tag incl. Frühstück. Abendessen nach Absprache möglich. Die Kosten des Seminars trägt der Arbeitgeber.
Referent
Torsten Müller-Brabant, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht